Selbständigkeit - Checklist
Die Vorteile einer selbständigen Tätigkeit liegen auf der Hand. Sein eigener Chef zu sein und sich seine Zeit frei einteilen zu können, sind nur einige davon. Die Anfangsphase kann eine Herausforderung sein.
Deshalb begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit1. Hier erfahren Sie, wie Sie in nur 4 Schritten erfolgreich in die Selbständigkeit starten können:
Bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden
Beantragen Sie Ihr Gewerbe schriftlich oder online beim Ordnungsamt der Stadt oder beim Gewerbeamt der Gemeinde.
Füllen Sie beim Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Im Fragebogen wird auch nach Ihrem erwarteten Gewinn gefragt. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin Ihre Steuernummer mit.


Pflichtversicherungen abschließen
Laut Gesetz brauchen Sie eine Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von den meisten Auftraggeber:innen erwartet.
Handelsvertreter:innen müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wenn sie hauptsächlich für eine:n Auftraggeber:in arbeiten und keine 450 €-Kräfte beschäftigen.
Freiwillige Versicherungen abschließen
Da Sie als Selbständige:r keine Lohnfortzahlung bekommen, empfehlen wir Ihnen ergänzend eine Krankentagegeld-Versicherung und eventuell auch eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abzuschließen.
Sie können auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Die Versicherung bezahlt bei dauerhaftem Ausfall der Arbeitsfähigkeit den monatlich versicherten Betrag aus.
Außerdem empfehlen wir eine private oder gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft. Erleiden Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, unterstützt Sie die Berufsgenossenschaft medizinisch, beruflich und sozial.


Durchstarten!
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*Hinweis: Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für
die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ersetzt diese
Informationen keine Beratung durch einen fachkundigen Dritten im individuellen Einzelfall. Bitte
lassen Sie sich vor einer Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit von unabhängigen Dritten
beraten.
Selbständige:r Handelsvertreter:in nach § 84 ff. HGB