Selbständigkeit - Checkliste
Die Vorteile einer selbständigen Tätigkeit liegen auf der Hand. Sein eigener Chef zu sein und sich seine Zeit frei einteilen zu können, sind nur einige davon. Die Anfangsphase kann eine Herausforderung sein.
Deshalb begleiten wir Dich auf Deinem Weg in die Selbständigkeit1. Hier erfährst Du, wie Du Dich in nur 4 Schritten erfolgreich selbständig machen kannst.
Bei Gewerbe- und Finanzamt anmelden
Beantrage Dein Gewerbe schriftlich oder online beim Ordnungsamt der Stadt oder beim Gewerbeamt der Gemeinde.
Füll beim Finanzamt den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus. Im Fragebogen wird auch nach Deinem erwarteten Gewinn gefragt. Das Finanzamt teilt Ihnen daraufhin Ihre Steuernummer mit.
Pflichtversicherungen abschließen
Laut Gesetz brauchst Du eine Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber von den meisten Auftraggeber:innen erwartet.
Handelsvertreter:innen müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, wenn sie hauptsächlich für eine:n Auftraggeber:in arbeiten und keine 450 €-Kräfte beschäftigen.
Freiwillige Versicherungen abschließen
Da Du als Selbständige:r keine Lohnfortzahlung bekommst, empfehlen wir Dir ergänzend eine Krankentagegeld-Versicherung und eventuell auch eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abzuschließen.
Du kannst auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen. Die Versicherung bezahlt bei dauerhaftem Ausfall der Arbeitsfähigkeit den monatlich versicherten Betrag aus.
Außerdem empfehlen wir Dir eine private oder gesetzliche Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft. Erleidest Du einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, unterstützt Dich die Berufsgenossenschaft medizinisch, beruflich und sozial.
Durchstarten!
Werde selbständige:r Handelsvertreter:in2 im B2B-Vertrieb der Immobilienwirtschaft.
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*Hinweis: Diese Information erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es wird keine Haftung für
die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit übernommen. Insbesondere ersetzt diese
Informationen keine Beratung durch einen fachkundigen Dritten im individuellen Einzelfall. Bitte
lassen Sie sich vor einer Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit von unabhängigen Dritten
beraten.
Selbständige:r Handelsvertreter:in nach § 84 ff. HGB